Ein elektrischer Rollstuhl kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung im Alltag sein. Doch viele fragen sich: Kann der Hausarzt einen E-Rollstuhl verschreiben? Und wie läuft der Prozess der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab?
1. Voraussetzungen für eine Verordnung eines E-Rollstuhls
Ein Hausarzt kann einen elektrischen Rollstuhl verschreiben, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
✅ Dauerhafte Gehbehinderung: Wenn das Gehen auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollator nicht mehr möglich ist.
✅ Muskelschwäche oder neurologische Erkrankungen: z. B. Multiple Sklerose, Parkinson oder Muskeldystrophie.
✅ Unfähigkeit, einen manuellen Rollstuhl zu nutzen: Wenn nicht genug Kraft in Armen oder Händen vorhanden ist.
✅ Eigenständige Steuerung des Rollstuhls: Der Patient muss den E-Rollstuhl sicher bedienen können.
Der Hausarzt stellt eine ärztliche Verordnung aus, in der er die Notwendigkeit eines elektrischen Rollstuhls begründet.
2. Antrag bei der Krankenkasse – Wie funktioniert die Kostenübernahme?
1️⃣ Ärztliche Verordnung erhalten → Der Hausarzt stellt ein Rezept für den E-Rollstuhl aus.
2️⃣ Antrag bei der Krankenkasse → Die Verordnung wird mit einem Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses bei der Krankenkasse eingereicht.
3️⃣ Prüfung durch die Krankenkasse → Ein medizinischer Dienst kann eine Begutachtung anfordern.
4️⃣ Genehmigung oder Ablehnung → Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein geeignetes Modell.
❗ Wichtig: Krankenkassen übernehmen in der Regel nur Standardmodelle. Wer ein spezielles Modell wie den EASWE A10 oder B10 möchte, muss oft eine Zuzahlung leisten.
3. Was tun bei einer Ablehnung?
Falls die Krankenkasse den Antrag ablehnt:
🔹 Widerspruch einlegen → Mit einer detaillierten Begründung und ärztlichen Stellungnahme.
🔹 Zusätzliche Gutachten einholen → Ein Facharzt oder Therapeut kann die Notwendigkeit bestätigen.
🔹 Individuelle Finanzierung prüfen → Zuschüsse durch Stiftungen oder Pflegekasse sind möglich.
4. Fazit
Ja, ein Hausarzt kann einen elektrischen Rollstuhl verschreiben, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist jedoch nicht garantiert und hängt vom Einzelfall ab. Wer einen speziellen E-Rollstuhl wie den EASWE A10 oder B10 bevorzugt, sollte sich vorab über mögliche Zuzahlungen und Alternativen zur Finanzierung informieren.