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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl?

Übernimmt Die Krankenkasse Die Kosten Für Einen Elektrorollstuhl

Ein Elektrorollstuhl kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung sein. Doch wer übernimmt die Kosten? In Deutschland kann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Elektrorollstuhl tragen.


1. Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt muss bescheinigen, dass der Rollstuhl erforderlich ist, weil andere Mobilitätshilfen (z. B. Rollator oder manueller Rollstuhl) nicht ausreichen.
Einschränkung der Gehfähigkeit: Die Person muss dauerhaft oder erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sein.
Selbstständige Nutzung: Der Patient muss den Elektrorollstuhl sicher bedienen können.
Alltagsrelevanz: Der Rollstuhl muss für die Teilnahme am täglichen Leben notwendig sein (z. B. Einkaufen, Arztbesuche, soziale Kontakte).


2. Der Antragsprozess bei der Krankenkasse

1️⃣ Ärztliche Verordnung

  • Der Hausarzt oder Facharzt stellt ein Rezept für einen Elektrorollstuhl aus.

2️⃣ Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus

  • Ein Sanitätshaus erstellt ein Angebot und reicht es zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse ein.

3️⃣ Prüfung durch die Krankenkasse

  • Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann den Medizinischen Dienst (MD) zur Beurteilung hinzuziehen.

4️⃣ Genehmigung oder Ablehnung

  • Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell.
  • Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

3. Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Standard-Elektrorollstuhl: Wird in der Regel komplett finanziert, wenn medizinisch notwendig.
Reparaturen und Wartung: Oft durch die Krankenkasse abgedeckt.
Batterieaustausch: Kann je nach Krankenkasse übernommen werden.
Spezialmodelle (z. B. mit Sitzlift oder Offroad-Funktion): Müssen oft privat oder durch eine Zuzahlung finanziert werden.

Hinweis: Wer ein Modell mit zusätzlichen Funktionen wie den EASWE A10 oder B10 bevorzugt, muss eventuell einen Eigenanteil zahlen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.


4. Was tun bei einer Ablehnung?

Falls die Krankenkasse den Antrag ablehnt, gibt es folgende Möglichkeiten:
🔹 Widerspruch einlegen: Innerhalb von 4 Wochen mit Unterstützung eines Arztes und einer genauen Begründung.
🔹 Zusätzliche Gutachten: Ein Facharzt oder Therapeut kann die Notwendigkeit bestätigen.
🔹 Pflegekasse oder Stiftungen: In einigen Fällen gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten.


5. Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernehmen, wenn er medizinisch notwendig ist. Der Prozess erfordert eine ärztliche Verordnung und eine Prüfung durch die Krankenkasse. Wer ein spezielles Modell wie den EASWE A10 oder B10 wünscht, sollte sich frühzeitig über Zuzahlungen oder alternative Finanzierungsoptionen informieren.

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