Ein Elektrorollstuhl kann Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu mehr Unabhängigkeit im Alltag verhelfen – Für viele Betroffene stellt der Kauf eines Elektrorollstuhls eine große finanzielle Belastung dar. In Deutschland gibt es jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine komplette Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder andere Stellen zu beantragen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
1. Voraussetzungen für einen Zuschuss
Damit du einen Zuschuss erhältst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
✅ Medizinische Notwendigkeit
Ein Arzt muss bestätigen, dass du den Elektrorollstuhl aus gesundheitlichen Gründen brauchst – z. B. bei dauerhaft eingeschränkter Gehfähigkeit.
✅ Keine ausreichende Alternative
Ein manueller Rollstuhl oder andere Hilfsmittel wie ein Rollator dürfen nicht ausreichen, um deine Mobilität sicherzustellen.
✅ Alltagsrelevanz
Der Elektrorollstuhl muss notwendig sein, um am sozialen Leben teilnehmen zu können (z. B. Arztbesuche, Einkäufe, Familienkontakte).
2. Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Zuschuss
🩺 1. Ärztliche Verordnung einholen
Dein Hausarzt oder ein Facharzt stellt dir ein Rezept für einen Elektrorollstuhl aus. Wichtig: Das Rezept sollte möglichst genau die medizinische Begründung enthalten.
🧾 2. Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus
Ein Sanitätshaus (z. B. Reha-Fachhändler) erstellt ein konkretes Angebot für ein geeignetes Modell, z. B. den EASWE B10, wenn du ein robustes Outdoor-Modell brauchst.
📬 3. Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Das Sanitätshaus übernimmt oft die Antragstellung und reicht Rezept & Angebot bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein.
📋 4. Prüfung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag. In manchen Fällen wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, um deinen Bedarf zu beurteilen.
📩 5. Genehmigung oder Ablehnung
Wenn der Antrag genehmigt wird, wird der Elektrorollstuhl ganz oder teilweise bezahlt. Bei Ablehnung kannst du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
3. Weitere Finanzierungsquellen
Neben der Krankenkasse kommen auch folgende Stellen infrage:
- Pflegekasse (bei bestehender Pflegestufe)
- Integrationsämter oder Versorgungsämter
- Berufsgenossenschaft (bei arbeitsbedingten Einschränkungen)
- Stiftungen und soziale Vereine bei finanzieller Notlage
- Agentur für Arbeit (bei beruflicher Wiedereingliederung)
4. Fazit
Ein Zuschuss für einen Elektrorollstuhl ist in vielen Fällen möglich – wichtig ist eine gründliche ärztliche Begründung und ein klarer Bedarf. Lass dich von einem Sanitätshaus oder Sozialdienst beraten, um die passenden Unterlagen zusammenzustellen. Mit einem geeigneten Modell wie dem EASWE A10 oder B10 kannst du deine Mobilität zurückgewinnen – oft mit finanzieller Unterstützung.